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02
Apr.
von
Dr. Thomas Helbing

Das Tracking von Besuchern auf Webseiten mit Tools wie Google Analytics oder Piwik (Webtracking) ist seit längerem in Fokus der Web-Gemeinde und Datenschützer. Das Tracking des Nutzungsverhaltens von E-Mail Empfängern mittels Ein-Pixel-Bildern (Web-Beacons) und individualisierten Links in E-Mails wurde dagegen bisher wenig beachtet.

11
März
von
Dr. Thomas Helbing

Der Newsletter befasst sich mit den Themen: Haftungsrisiko als Anbieter von Software, Scoring, Cookies, Freunde-Finder von Facebook, Verbandsklagerecht, Threema, Whatsapp, Tätigkeitsberichte, Google Analytics, Personalausweiskopien, Datenspeicherung in Fahrzeugen

11
Mai
von
Dr. Thomas Helbing

Mit "Big Data" hat die IT Branche ein neues Lieblings-Schlagwort gefunden. Gemeint ist damit die Analyse großer Datenmengen in hoher Geschwindigkeit, mit dem Ziel, diese - meist wirtschaftlich - nutzbar zu machen. Die Daten stammen dabei oft aus verschiedenen Quellen und sind unstrukturiert, d.h. liegen in unterschiedlichen Formaten vor. Die hohe Geschwindigkeit erlaubt Echtzeit-Berechnungen (real-time data) und immer genauere Hochrechnungen und Vorhersagen (Prediction) sowie das Erkennen von neuen Zusammenhängen, Mustern und Bedeutungen.

10
Mai
von
Dr. Thomas Helbing

Im Webinar lernen Sie, welche Anforderungen das deutsche Datenschutzrecht an Big Data Anwendungen stellt und welche konkreten Punkte bei der Konzeption und Umsetzung aus rechtlicher Sicht zu beachten sind.

18
Apr.
von
Dr. Thomas Helbing

Betreiber von Webseiten müssen ihre Besucher darüber informieren, welche Daten sie über die diese erheben und wie sie diese verwenden. So verlangt es § 13 Absatz 1 des Telemediengesetzes. Für einfache und kleine Webseiten gibt es für solche Datenschutzerklärungen eine Reihe von Mustern, Generatoren und Textbausteinen im Netz. Schwieriger wird es bei Angeboten mit umfangreichen Funktionalitäten (z.B. soziale Netzwerke oder Software as a Service Dienste), bei Online-Diensten, die mit sensiblen Daten umgehen (z.B. Online-Bezahldienste, Partnervermittlungen) oder umfangreichen Internet-Auftritten von Konzernen oder Unternehmensverbünden. Dieser Beitrag gibt allen eine Hilfestellung, die vor der Herausforderung stehen, für solche Angebote ordentliche Datenschutzhinweise zu verfassen.

24
Nov.
von
Dr. Thomas Helbing

Am 26. November 2012 habe ich auf der CloudConf in München zum Thema "Anforderungen des Datenschutzrechts an Cloud Computing - Grundlagen und neueste Entwicklungen in 2012" gesprochen.

01
Dez.
von
Dr. Thomas Helbing

Ich habe in der Expertengruppe "Recht und Compliance" des EuroCloud Deutschland_eco e.V. an einem Leitfaden zum Thema Cloud Computing und Datenschutz mitgearbeitet. Das gemeinsam mit Kollegen erarbeitete 34seitige Werk ist nun fertig und erschienen. Wenn Sie eine kostenlose, gedruckte Fassung des Leitfadens möchten, kontaktieren Sie mich bitte.

14
Nov.
von
Dr. Thomas Helbing

Der Beitrag enthält Links zu den Folien meiner Präsentation auf der CloudConf 2010 in Stuttgart zum Thema "Cloud Computing/ SaaS: Verträge datenschutzkonform und rechtssicher gestalten".

08
Aug.
von
Dr. Thomas Helbing

Der Beitrag erläutert Hintergrund und Funktionsweise der Facebook Social Plugins und erklärt, wie Webseitenbetreiber ihre Nutzer über den Einsatz der Plugins in den Datenschutzhinweisen informieren müssen. Darüber hinaus wird diskutiert, ob die Einbindung von Facebook Social Plugins nach deutschem Datenschutzrecht zulässig ist.

05
Aug.
von
Dr. Thomas Helbing

Nachdem in den letzten beiden Teilen der Beitragsreihe die einzelnen Instrumente zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus vorgestellt und Ihre Vor- und Nachteile erläutert wurden , soll im vorliegenden vierten und letzten Part auf die konkrete Umsetzung der Standardvertragsklauseln eingegangen werden.

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