Currently available in German only:
„Muss-Liste“ der deutschen Datenschutzbehörden (Datenschutzkonferenz), mit Fällen, in denen eine Datenschutzfolgenabschätzung jedenfalls durchzuführen ist, 17.10.2018: https://www.lfd.niedersachsen.de/download/134415/DSFA_Muss-Liste_fuer_den_nicht-oeffentlichen_Bereich.pdf
„Forum Privatheit“, White Paper „Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)“ (3. Auflage) (PDF)
LfD Bayern, Datenschutz-Folgenabschätzung – Orientierungshilfe
Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO in Anlehnung an die ISO/IEC 29134 der bayerischen Aufsichtsbehörde
Kostenlose Software der franz. Aufsichtsbehörde CNIL zur Duchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung (recht kompliziert in Intallation und Anwendung)
Beispiele
Beispiel einer fiktiven Datenschutzfolgenabschätzung des Verbands österreichischer Datenschutzbeauftragter, Januar 2018: https://www.privacyofficers.at/Privacyofficers_DSFA-Umsetzung_DSGVO_v1.0.pdf
Leitfaden für Datenschutzfolgenabschätzung im Gesundheitswesen
Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung am Beispiel eines „Pay as you drive“-Verfahrens
DSFA der Corona-Warn-App – Version 1.7
Planspiel der deutschen Aufsichtsbehörden (Sommer 2017) bei dem sowohl das Standard Datenschutz Model (DSM) als auch eine Interpretation der ISO 29134 für ein fiktives Szenario angewendet wurde. Die Arbeitsergebnisse dieses Workshops finden sich hier zum Download: https://www.lda.bayern.de/de/dsfa.html