Betreiber von Webseiten müssen ihre Besucher darüber informieren, welche Daten sie über die diese erheben und wie sie diese verwenden. So verlangt es § 13 Absatz 1 des Telemediengesetzes. Für einfache und kleine Webseiten gibt es für solche Datenschutzerklärungen eine Reihe von Mustern, Generatoren und Textbausteinen im Netz. Schwieriger wird es bei Angeboten mit umfangreichen Funktionalitäten (z.B. soziale Netzwerke oder Software as a Service Dienste), bei Online-Diensten, die mit sensiblen Daten umgehen (z.B. Online-Bezahldienste, Partnervermittlungen) oder umfangreichen Internet-Auftritten von Konzernen oder Unternehmensverbünden. Dieser Beitrag gibt allen eine Hilfestellung, die vor der Herausforderung stehen, für solche Angebote ordentliche Datenschutzhinweise zu verfassen.