Dez.

01

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Dr. Thomas Helbing
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Die EU-Datenschutzbehörden haben auf die Einhaltung der Cookie- und Datenschutz-Anforderungen beim sogenannten „Device Fingerprinting“ hingewiesen. Die Einschätzung mit dem Titel „Opinion 9/2014 on the application of Directive 2002/58/EC“ (englisch) stammt von der Artikel 29 Arbeitsgruppe, einem unabhängigen europäischen Datenschutz-Beratungsgremium, in dem Vertreter der nationalen Datenschutzbehörden sitzen.

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