Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben am 16. Oktober 2019 ein Konzept veröffentlicht, wie sie zukünftig die Höhe von Bußgeldern bei Datenschutzverstößen durch Unternehmen bemessen wollen. Der Beitrag erläutert das Konzept, zeigt potentielle Bußgelder auf und gibt Tipps zum Umgang mit aufsichtlichen Verfahren.