Mai

24

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Dr. Thomas Helbing
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Überblick über Anforderungen des Datenschutzrechts (DSGVO) bei der Gestaltung von Webseiten, Apps und Online-Plattformen.

Apr.

02

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Dr. Thomas Helbing
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Das Tracking von Besuchern auf Webseiten mit Tools wie Google Analytics oder Piwik (Webtracking) ist seit längerem in Fokus der Web-Gemeinde und Datenschützer. Das Tracking des Nutzungsverhaltens von E-Mail Empfängern mittels Ein-Pixel-Bildern (Web-Beacons) und individualisierten Links in E-Mails wurde dagegen bisher wenig beachtet.

Nov.

24

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Dr. Thomas Helbing
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Am 26. November 2012 habe ich auf der CloudConf in München zum Thema "Anforderungen des Datenschutzrechts an Cloud Computing - Grundlagen und neueste Entwicklungen in 2012" gesprochen.

Apr.

19

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Dr. Thomas Helbing
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Obwohl sich Software as a Service (SaaS) immer größerer Beliebtheit erfreut, herrscht noch viel Unsicherheit und zum Teil Unkenntnis im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen. Kaum ein SaaS-Vertrag, den ich zur Prüfung oder Überarbeitung erhalten habe, erfüllte die Vorgaben des neuen § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Kunden aber auch Anbieter dürfen sich der Materie nicht verschließen.

Febr.

22

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Dr. Thomas Helbing
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Am 5. Februar 2010 hat die EU-Kommission eine neue Fassung der "Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern" beschlossen. Standardvertragsklauseln sind ein häufig genutztes Instrument, um datenschutzrechtliche Anforderungen umzusetzen, wenn personenbezogene Daten in einem Land außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) genutzt oder verarbeitet werden. Am 15. Mai 2010 treten die bisher gültigen Standardklauseln außer Kraft.

Jan.

22

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Dr. Thomas Helbing
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Datenverarbeitungverträge müssen bestimmte Mindestregelungen beinhalten, so will es das Bundesdatenschutzgesetz. So müssen zum Beispiel Klauseln aufgenommen werden über die Benachrichtigung bei Datenschutzverstößen, Prüfrechte, die Einschaltung von Unterauftragnehmern sowie eine Reihe weiterer Punkte. Genügen Verträge den Anforderungen nicht, drohen Bußgelder von bis zu € 50.000. Bereits bestehende Vereinbarungen sollten überprüft und Unternehmensrichtlinien erarbeitet werden, die sicherstellen, dass zukünftige Verträge den neuen Regeln entsprechen.