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Das Innenministerium hat am 31.März 2010 ein Eckpunktepapier zur geplanten Regelung für den Beschäftigtendatenschutz veröffentlicht.
Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und FDP vereinbart, den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel im BDSG auszugestalten. Damit soll die oft uneinheitliche und lückenhafte Rechtsprechung der Arbeitsgerichte kodifiziert werden. Grundlegende Neuerung dürften indes nicht zu erwarten sein aber ein Plus an Rechtsklarheit und -sicherheit. Vorallem sollen "praxisgerechte Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer geschaffen und gleichzeitig Arbeitgebern eine verlässliche Regelung für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben werden."
Ziel einer gesetzlichen Regelung ist: "Durch umfassende, allgemeingültige Regelungen für den Datenschutz am Arbeitsplatz soll die Rechtslage für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen deutlich gemacht und insgesamt mehr Rechtssicherheit erreicht werden."
Eckpunkte des geplante Beschäftigungsdatenschutzes sind:
Ratgeber, Muster und Checklisten
Datenschutz professionell und effizient umsetzen